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Schützen Sie Ihr Lächeln mit einer Zahnzusatzversicherung! Die Zahngesundheit spielt eine große Rolle für die Lebensqualität. Ganz auf Ihre individuellen Bedürfnisse ausgerichtet, bietet Ihnen eine private Zahnzusatzversicherung besten Rund-um-Schutz. Mit einer privaten Zahnzusatzversicherung reduzieren Sie Ihren Eigenanteil auf ein Minimum und erhalten zudem eine erstklassige Versorgung als Privatpatient.

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Zahnbehandlung schnell erklärt

Füllungen

Zahnfüllungen dienen dem Zahnerhalt. Bei einer Kariesbehandlung wird die Karies mit einem Bohrer entfernt und das entstandene Loch mit einer Amalgam- oder Kompositfüllung gefüllt.

Inlays

Inlays sind Zahnfüllungen, die im Labor passgenau angefertigt werden und in den behandelten Zahn eingeklebt werden. Es wird unterschieden in Gold-, Keramik- und Kunststoff-Inlays.

Wurzelbehandlung

Eine Wurzelbehandlung ist notwendig, wenn Karies nicht frühzeitig behandelt wird und bis in den Zahnnerv eindringt. Der Wurzelkanal wird von den Keimen befreit und gründlich gereinigt, um die Entzündung zu behandeln.

Zahnersatz

Unter Zahnersatz werden Kronen, Brücken und Implantate verstanden. Ein Implantat stellt eine künstliche Zahnwurzel dar, die als Schraube im Kieferknochen verankert wird. Die künstliche Zahnkrone wird mit einem Verbindungsstück befestigt.

Kronen

Ist der sichtbare Teil des Zahns, der Zahnschmelz, durch Karies abgetragen und kann keine Füllung mehr erfolgen, wird der Zahn überkront. Die Krone besteht aus Metall oder Keramik und wird auf der Zahnwurzel oder einem Implantat befestigt.

Zahnreinigung

Die professionelle Zahnreinigung beim Zahnarzt befreit die Zähne von Zahnstein und Belägen, die beim täglichen Putzen Zuhause nicht entfernt werden. Mit der Fissurenversiegelung werden kleine Risse und Vertiefungen der Zahnoberfläche versiegelt.

Leistungen einer Zahnzusatzversicherung

  • Zahnbehandlungen

    Zahnbehandlungen

    Für einen bis in die Tiefe entzündeten Zahn ist eine Wurzelbehandlung häufig die letzte Rettung. Ursache für einen geschädigten Zahnnerv (Pulpa) ist zumeist Karies. Diese weit verbreitete Zahnerkrankung führt zu einer Schwellung des Gewebes, welche wiederum auf den Nerv drückt. Oftmals ist auch zusätzlich die Zahnwurzel vereitert und auch der Kieferknochen von Bakterien befallen. Mit der privaten Zahnzusatzversicherung sparen Sie sich bis zu 100 % Ihrer Eigenbeteiligungen bei Wurzelbehandlungen und Parodontose Behandlungen.

  • Prophylaxe (Zahnreinigung)

    Prophylaxe (Zahnreinigung)

    Die Prophylaxe umfasst alle Maßnahmen zur Vorbeugung, Früherkennung und rechtzeitigen Behandlung von Zahnkrankheiten. Besonders die Kariesprophylaxe bildet einen Schwerpunkt der zahnärztlichen Tätigkeit. Dazu gehören z. B. Fluoridierungsmaßnahmen. Auch die Grübchen- und Fissurenversiegelung bildet eine vorbeugende Maßnahme, welche an den kariesgefährdeten Stellen der Zähne zum Einsatz kommt. Die bekannteste Prophylaxemethode bildet wohl die „professionelle Zahnreinigung“. Die Kosten hierfür werden von den meisten gesetzlichen Krankenversicherungen nicht übernommen.

  • Zahnersatz

    Zahnersatz

    Wenn z. B. durch Karies oder Parodontitis die Zähne stark oder sogar ganz zerstört wurden, hält die moderne Zahnmedizin eine Reihe von Versorgungsmöglichkeiten bereit, um Teile des Zahnes oder den ganzen Zahn zu ersetzen. Eine Zahnkrone ersetzt z. B. den zerstörten Teil des natürlichen Zahnes, während der darunter liegende Teil erhalten bleibt. Bei Brücken werden die als Pfeiler dienenden Zähne überkront und die dazwischenliegende Lücke mit einem Brückenglied versorgt. Seit Januar 2005 zahlen die Krankenkassen für zahnärztliche Behandlungen lediglich festgelegte Zuschüsse. Für einen von der Regelversorgung abweichenden Zahnersatz trägt der Patient die hieraus entstehenden Mehrkosten - ohne Zahnzusatzversicherung - demnach selbst.

  • Kieferorthopädie

    Kieferorthopädie

    Eine richtige Zahn- und Kieferstellung sorgt nicht nur für eine harmonische Gesichtsästhetik, sondern wird auch für eine gute Funktion der Kauorgane benötigt. Auch für Erwachsene gibt es eine ganze Bandbreite von kieferorthopädischen Behandlungsmethoden, um Zahn- und Kieferfehlstellungen zu korrigieren. Viele Gesellschaften übernehmen für Sie bei KFO-Behandlungen der kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG-Stufen) 1 bis 5 – je nach gewählter Variante – bis zu 100 % der tatsächlich angefallenen Kosten.

  • Zahnerhalt

    Zahnerhalt

    Viele Gesellschaften ersetzen die erstattungsfähigen Aufwendungen für Zahnerhalt. Dazu zählen Einlagefüllungen (Inlays, Onlays und Overlays) aus Edelmetall oder Keramik, Eingliederung von Provisorien, Kunststofffüllungen und Kompositfüllungen (dentin-adhäsive Füllungen), CEREC-Verfahren, Parodontose Behandlungen, Wurzelbehandlung, Wurzelkanalbehandlung, Wurzelspitzenresektion, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen sowie die mit dem Zahnerhalt verbundenen zahntechnischen Material- und Laborkosten.

Die Tarife für Zahnprophylaxe sehen unterschiedliche Leistungen vor. Da die Krankenkasse hier keine Leistung erbringt, entfällt der Passus „Erstattung nach Vorleistung der Krankenkasse.“ Abhängig von der Häufigkeit, mit der die Versicherung die Kosten erstattet, reicht der Versicherungsnehmer die Rechnung ein. Sieht der Versicherer beispielsweise zwei Erstattungen pro Jahr in Höhe von je 50 Euro vor, die Kosten für eine Behandlung belaufen sich auf 70 Euro, verbleiben zweimal jährlich Kosten in Höhe von 20 Euro beim Versicherten. Sieht der Versicherer unabhängig von der Anzahl der Behandlungen eine Erstattung von 120 Euro im Jahr vor, macht es Sinn, die Rechnungen zu sammeln, bis die Obergrenze erreicht ist. Die Rechnungen müssen in jedem Fall im Original vorgelegt werden. Für die Erstattung der Kosten für Zahnprophylaxe muss keine vorherige Abstimmung mit dem Versicherer erfolgen. Unser Vergleich der Zahnzusatzversicherung berücksichtigt auf Ihren Wunsch solche Tarife.

Rechnungen für Zahnersatz sind der Albtraum eines jeden Kassenpatienten, wenn er keine Zahnzusatzversicherung besitzt. Die Zahnzusatzversicherung leistet bei Zahnersatz aber nicht vom ersten Tag an in unbegrenzter Höhe. Zunächst einmal gilt eine Wartezeit zwischen sechs und acht Monaten seit Antragstellung, bevor die Police in Anspruch genommen werden kann.

In den ersten Jahren sind die Leistungen begrenzt. Die Anzahl der Jahre sowie die Höhe der Maximierung hängt von der jeweiligen Gesellschaft und dem Tarif ab. Diese sogenannte Zahnstaffel könnte folgendermaßen aussehen:

Im ersten Jahr Bis zu 1.000 Euro
In den ersten beiden Jahren insgesamt Bis zu 2.000 Euro
In den ersten drei Jahren insgesamt Bis zu 3.000 Euro
In den ersten vier Jahren insgesamt Bis zu 4.000 Euro
Ab dem fünften Jahr Unbegrenzt bis zur vereinbarten tariflichen Leistung

Bis zu 1.000 Euro
Bis zu 2.000 Euro
Bis zu 3.000 Euro
Bis zu 4.000 Euro

Wichtig ist bei Zahnersatz, dass generell vor Behandlungsbeginn der mit der Krankenkasse abgestimmte Heil- und Kostenplan auch der privaten Zahnzusatzversicherung vorgelegt wird. Nur dann ist die vereinbarte Kostenübernahme gewährleistet. Unterlässt der Versicherungsnehmer dies, kürzt die Zahnzusatzversicherung die Leistungen in der Regel um 50 Prozent.

Bei Zahnersatz hat der Patient die Wahl, ob er auf Regelleistungen zurückgreifen möchte, oder sich lieber für höherwertigen Zahnersatz entscheidet. Beschränkt er sich auf die Regelleistung, erstattet die Zusatzversicherung die verbliebenen Kosten nach Vorleistung der Krankenkasse in voller Höhe. Fällt die Wahl auf privatärztliche Leistungen, dazu zählt auch höherwertiger Zahnersatz, erstattet die Zusatzversicherung nach Vorleistung der Krankenkasse den tariflich vereinbarten Satz. Lautet die Erstattungsklausel „bis zu 80 Prozent des verbliebenen Rechnungsbetrags nach Vorleistung der Krankenkasse“, könnte die Abrechnung folgendermaßen aussehen:

Rechnungsbetrag                                                                           2.000 Euro
Abzüglich Festkostenzuschuss Krankenkasse          300 Euro
Berechnungsgrundlage Zahnzusatzversicherung               1.700 Euro
80 Prozent aus 1.700 Euro           1.360 Euro
Eigenanteil versicherte Person 340 Euro

Besser fällt für den Versicherungsnehmer aber die Klausel aus 80 Prozent des Rechnungsbetrages nach Vorleistung der Krankenkasse, maximal jedoch bis zur Höhe der Rechnung. In diesem Fall würde die Zahnzusatzversicherung 1.600 Euro erstatten, zusammen mit der Vorleistung der Krankenkasse müsste der Patient nur noch 100 € selbst tragen. Würde der Festkostenzuschuss 500 € betragen, würde sich der Anteil der privaten Versicherung auf 1.500 Euro beschränken. Mit unserem Zahnzusatzversicherung Vergleich finden wir den für Sie passenden Tarif.

Zahnbehandlungen unterscheiden zwischen Regelleistungen und privatärztlichen Tätigkeiten. Beschränkt sich der Patient auf Regelleistungen, übernimmt der Versicherer je nach Tarif bis zu 100 Prozent der seitens der Krankenkasse nicht-erstattungsfähigen Kosten. Es gibt bei reiner Zahnbehandlung allerdings auch Behandlungsmethoden, für die Krankenkassen keinerlei Kosten tragen. Dazu gehören die modernen Ansätze der Wurzelkanalbehandlung. In diesem Fall übernimmt der private Versicherer die Aufwendungen. Um im Nachgang Unstimmigkeiten hinsichtlich der Behandlungsmethode und der Kostenübernahme durch die Zahnzusatzversicherung zu vermeiden, macht es Sinn, dies im Vorfeld mit dem Versicherer abzustimmen.

Nach Erhalt der Rechnung durch den Zahnarzt wird diese zunächst bei der Krankenkasse vorgelegt. Diese bestätigt dann, für welche Position welcher Betrag erstattet wurde. Die bestätigte Rechnung reicht der Patient dann bei dem privaten Versicherer zur Begleichung der Differenz ein.