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Ihre Angaben


Hinweis

Bitte wählen Sie hier die Art der Krankenversicherung der zu versichernden Person aus. Hinweis: Sie können eine ergänzende Krankenzusatzversicherung nur abschließen, wenn Sie in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind.

Hinweis

Bitte geben Sie hier das vollständige Geburtsdatum der zu versichernden Person an. Auf Grundlage des Geburtsjahres werden die monatlichen Beiträge der Tarife ermittelt.

Hinweis

Bitte geben Sie an, ab wann der Versicherungsschutz beginnen soll. Der Beginn kann bei vielen Versicherungen auf den Anfang des aktuellen Monats datiert werden. Sollte dies durch die Bearbeitungszeit nicht möglich sein, wird automatisch durch das Versicherungsunternehmen der nächstmögliche Termin eingesetzt.

Ihr Zahnstatus


Hinweis

Fehlende Zähne sind unversorgte Zahnlücken, in denen Zahnersatz Platz hätte. Zu fehlenden Zähnen zählen nicht: Weisheitszähne (8er-Zähne) Milchzähne, bei denen die bleibenden Zähne noch nicht vorhanden sind (z. B. bei Kindern / Wechselbegiss) Lückenschluss – Zahnlücken, die durch nebenliegende Zähne komplett geschlossen wurden und somit ein Zahnersatz keinen Platz mehr hat Lücken, welche bereits durch Zahnersatz (Brücken, Kronen, Implantate oder Prothesen) geschlossen wurden.

Hinweis

Parodontitis ist eine bakteriell bedingte Entzündung des Zahnfleisches und des Kieferknochens. Durch den Rückgang des Zahnfleisches bilden sich vertiefte Zahnfleischtaschen. Hier entsteht ein Nährboden für Bakterien. Zudem werden die Zahnwurzeln und die Zahnhaltefasern angegriffen. Dies kann bis zur Lockerung oder sogar bis zum Zahnausfall führen. Ursachen für diese Erkrankung können z. B. schlechte Mundhygiene, Rauchen, Stress oder Diabetes sein. Altersbedingt häufen sich Parodontitis-Erkrankungen ab dem 35. Lebensjahr.

Hinweis

Eine Zahnaufbissschiene wird auch Knirscherschiene genannt. Es handelt sich um eine individuell angefertigte Schiene, die zur Behandlung von Erkrankungen des Kausystems dient. Durch Tragen dieser Schiene beim Schlafen soll der Abrieb (Abrasion) der Zahnoberfläche durch Zähneknirschen oder einen Fehlbiss verhindert werden.

Hinweis

Eine Zahnzusatzversicherung leistet für Behandlungen, die nach Abschluss der Versicherung vom Zahnarzt als behandlungsbedürftig erkannt werden. Befinden Sie sich aktuell in einer Behandlung, wird diese Behandlung bei allen Versicherungsgesellschaften vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Bei einigen Versicherungen ist es sogar unmöglich mit einer offenen Behandlung aufgenommen zu werden.

Ihre Kontaktdaten


Die Tarife für Zahnprophylaxe sehen unterschiedliche Leistungen vor. Da die Krankenkasse hier keine Leistung erbringt, entfällt der Passus „Erstattung nach Vorleistung der Krankenkasse.“ Abhängig von der Häufigkeit, mit der die Versicherung die Kosten erstattet, reicht der Versicherungsnehmer die Rechnung ein. Sieht der Versicherer beispielsweise zwei Erstattungen pro Jahr in Höhe von je 50 Euro vor, die Kosten für eine Behandlung belaufen sich auf 70 Euro, verbleiben zweimal jährlich Kosten in Höhe von 20 Euro beim Versicherten. Sieht der Versicherer unabhängig von der Anzahl der Behandlungen eine Erstattung von 120 Euro im Jahr vor, macht es Sinn, die Rechnungen zu sammeln, bis die Obergrenze erreicht ist. Die Rechnungen müssen in jedem Fall im Original vorgelegt werden. Für die Erstattung der Kosten für Zahnprophylaxe muss keine vorherige Abstimmung mit dem Versicherer erfolgen. Unser Vergleich der Zahnzusatzversicherung berücksichtigt auf Ihren Wunsch solche Tarife.

Rechnungen für Zahnersatz sind der Albtraum eines jeden Kassenpatienten, wenn er keine Zahnzusatzversicherung besitzt. Die Zahnzusatzversicherung leistet bei Zahnersatz aber nicht vom ersten Tag an in unbegrenzter Höhe. Zunächst einmal gilt eine Wartezeit zwischen sechs und acht Monaten seit Antragstellung, bevor die Police in Anspruch genommen werden kann.

In den ersten Jahren sind die Leistungen begrenzt. Die Anzahl der Jahre sowie die Höhe der Maximierung hängt von der jeweiligen Gesellschaft und dem Tarif ab. Diese sogenannte Zahnstaffel könnte folgendermaßen aussehen:

Im ersten Jahr Bis zu 1.000 Euro
In den ersten beiden Jahren insgesamt Bis zu 2.000 Euro
In den ersten drei Jahren insgesamt Bis zu 3.000 Euro
In den ersten vier Jahren insgesamt Bis zu 4.000 Euro
Ab dem fünften Jahr Unbegrenzt bis zur vereinbarten tariflichen Leistung

Bis zu 1.000 Euro
Bis zu 2.000 Euro
Bis zu 3.000 Euro
Bis zu 4.000 Euro

Wichtig ist bei Zahnersatz, dass generell vor Behandlungsbeginn der mit der Krankenkasse abgestimmte Heil- und Kostenplan auch der privaten Zahnzusatzversicherung vorgelegt wird. Nur dann ist die vereinbarte Kostenübernahme gewährleistet. Unterlässt der Versicherungsnehmer dies, kürzt die Zahnzusatzversicherung die Leistungen in der Regel um 50 Prozent.

Bei Zahnersatz hat der Patient die Wahl, ob er auf Regelleistungen zurückgreifen möchte, oder sich lieber für höherwertigen Zahnersatz entscheidet. Beschränkt er sich auf die Regelleistung, erstattet die Zusatzversicherung die verbliebenen Kosten nach Vorleistung der Krankenkasse in voller Höhe. Fällt die Wahl auf privatärztliche Leistungen, dazu zählt auch höherwertiger Zahnersatz, erstattet die Zusatzversicherung nach Vorleistung der Krankenkasse den tariflich vereinbarten Satz. Lautet die Erstattungsklausel „bis zu 80 Prozent des verbliebenen Rechnungsbetrags nach Vorleistung der Krankenkasse“, könnte die Abrechnung folgendermaßen aussehen:

Rechnungsbetrag                                                                           2.000 Euro
Abzüglich Festkostenzuschuss Krankenkasse          300 Euro
Berechnungsgrundlage Zahnzusatzversicherung               1.700 Euro
80 Prozent aus 1.700 Euro           1.360 Euro
Eigenanteil versicherte Person 340 Euro

Besser fällt für den Versicherungsnehmer aber die Klausel aus 80 Prozent des Rechnungsbetrages nach Vorleistung der Krankenkasse, maximal jedoch bis zur Höhe der Rechnung. In diesem Fall würde die Zahnzusatzversicherung 1.600 Euro erstatten, zusammen mit der Vorleistung der Krankenkasse müsste der Patient nur noch 100 € selbst tragen. Würde der Festkostenzuschuss 500 € betragen, würde sich der Anteil der privaten Versicherung auf 1.500 Euro beschränken. Mit unserem Zahnzusatzversicherung Vergleich finden wir den für Sie passenden Tarif.

Zahnbehandlungen unterscheiden zwischen Regelleistungen und privatärztlichen Tätigkeiten. Beschränkt sich der Patient auf Regelleistungen, übernimmt der Versicherer je nach Tarif bis zu 100 Prozent der seitens der Krankenkasse nicht-erstattungsfähigen Kosten. Es gibt bei reiner Zahnbehandlung allerdings auch Behandlungsmethoden, für die Krankenkassen keinerlei Kosten tragen. Dazu gehören die modernen Ansätze der Wurzelkanalbehandlung. In diesem Fall übernimmt der private Versicherer die Aufwendungen. Um im Nachgang Unstimmigkeiten hinsichtlich der Behandlungsmethode und der Kostenübernahme durch die Zahnzusatzversicherung zu vermeiden, macht es Sinn, dies im Vorfeld mit dem Versicherer abzustimmen.

Nach Erhalt der Rechnung durch den Zahnarzt wird diese zunächst bei der Krankenkasse vorgelegt. Diese bestätigt dann, für welche Position welcher Betrag erstattet wurde. Die bestätigte Rechnung reicht der Patient dann bei dem privaten Versicherer zur Begleichung der Differenz ein.