Zahnlexikon

A

Altersrückstellungen
Anteile des laufenden Beitrags, die mögliche Beitragserhöhungen im Alter kompensieren. Im Zahnzusatzversicherung Vergleich werden Tarife mit und ohne Altersrückstellungen berücksichtigt.
Amalgam
Mittel für Zahnfüllungen. Inzwischen wegen möglicher Gesundheitsrisiken in der Kritik.
Aufbaufüllung
Fundament, um eine Zahnkrone befestigen zu können.

B

Befundbezogener Festzuschuss
Von der Behandlung in der Höhe abhängiger fixer Zuschuss der Krankenkasse.
Bonusheft
Nachweisheft der Krankenkassen zur lückenlosen regelmäßigen Vorsorgeuntersuchung. Der lückenlose Nachweis erhöht den Festkostenzuschuss der Krankenkasse bei Zahnersatz.
Brücke
Eine Form des Zahnersatzes, die verwendet wird, um größere Zahnlücken zu schließen.

E

Einlagenfüllung
Unter Einlagenfüllung oder Inlay verstehen Zahnmediziner Füllungen von Seiten- und Backenzähnen.
Erstattungssatz
Der Erstattungssatz bezeichnet die Höhe des Anteils an den Kosten des Zahnarztes, den der Versicherer übernimmt. Zwischen Krankenkasse und privaten Versicherern bestehen erhebliche Unterschiede.

F

Fehlende Zähne
Fehlende Zähne sind nicht nur unter kosmetischen Gesichtspunkten zu betrachten, sondern können auch gesundheitsgefährdend sein. In der Zahnzusatzversicherung wird deshalb explizit nach der Anzahl der fehlenden Zähne gefragt.
Festkostenzuschuss
Leistung der Krankenkasse für Zahnbehandlung und Zahnersatz. Der Betrag steht fest und orientiert sich an der Behandlung, nicht an den Zahnarztkosten.
Fissurenversiegelung
Die Kauzähne weisen starke Furchen, die Fissuren, auf. Eine Versiegelung kann die Ablagerung von kariesfördernden Fremdstoffen verhindern.
Fluoridierung
Prophylaxemaßnahme gegen Karies. Dem Zahnschmelz wird künstlich Fluor zugefügt.
Füllungen
Geschädigte Zähne werden durch Füllungen funktionsfähig gehalten. Neben Amalgam gibt es inzwischen auch höherwertige und zweifelsfreie Materialmischungen.

G

Gebührenordnung Zahnärzte (GOZ)
Diese regelt, bis zu welchem Kostensatz der Zahnarzt eine Behandlung durchführen kann. Die Krankenkassen leisten bis zum 1fachen Satz, private Versicherer in der Regel bis zum 3,5fachen.
Gesundheitsprüfung
Die privaten Krankenversicherer stellen im Rahmen des Antrags Fragen zum Gesundheitszustand des Antragstellers, um eine Risikoeinschätzung der künftig anfallenden Kosten vorzunehmen.

H

Heil- und Kostenplan
Vor Beginn einer Behandlung muss der Patient der Krankenversicherung oder der Krankenkasse einen vom Zahnarzt erstellen Heil- und Kostenplan vorlegen. Erst nach Annahme durch den Versicherer ist die Bezahlung der Behandlung sichergestellt.

I

IGEL
Dieser Begriff bezeichnet die "Individuellen Gesundheitsleistungen." Diese können auf Wunsch des Patienten vorgenommen werden. Die Krankenkassen sehen dafür aber keine Leistung vor. Die IGEL-Liste gibt Auskunft darüber, welche Behandlungsmethoden darunter fallen. In unserem Zahnzusatzversicherung Vergleich werden auch Tarife berücksichtigt, welche IGEL Leitsungen auch übernehmen.
Implantat
Ist ein Zahn völlig zerstört und muss entfernt werden, dient ein Implantat dazu, den Normalzustand des Gebisses soweit wie möglich wieder herzustellen. Die Kosten für ein Implantat bewegen sich zwischen 1.850 € und 3.400 €.
Inlay
Englischer Begriff für Einlagenfüllung.

J

Jacketkrone
Hochwertige Verblendung der Front- und Schneidezähne.

K

Karies
Zahnzersetzende Erkrankung, die ihre Ursache sowohl in der Ernährung, in der mangelhaften Zahnpflege und genetischen Gründen hat.
Kariesprophylaxe
Vorbeugende Maßnahmen, um Karies zu vermeiden. Dazu zählt beispielsweise die professionelle Zahnreinigung durch den Zahnarzt.
Kavität
Durch Kariesbehandlung im Zahn entstandene Hohlräume, die zu massiven gesundheitlichen Problemen führen können.
Keramik
Alternatives höherwertiges Füllmaterial zu Amalgam.
Kieferorthopädie
Medizinische Behandlung von Fehlstellungen der Zähne. Die Krankenkassen unterscheiden fünf Stufen, ein Leistungsanspruch besteht in der GKV nur bei Stufe drei bis fünf.
Knirscherschiene
Auflage für das Gebiss, welche das Knirschen mit den Zähnen verhindert.
Kosten Zahnersatz
Zahnersatz wird kontinuierlich teuer, die Leistungen der Krankenkassen sind stark eingeschränkt (Festkostenzuschuss) und sehen nur die Kostenübernahme für das medizinisch Notwendige vor, nicht für das Machbare.
Krone
Implantat zur Überbrückung von Zahnlücken. Voraussetzung für eine Krone ist das Vorhandensein eines Restes des zu behandelnden Zahnes.

L

Laufende Behandlung
Eine Zahnzusatzversicherung kann nicht für eine laufende oder vorgemerkte Behandlung abgeschlossen werden. Wurde die Notwendigkeit einer Behandlung vom Zahnarzt vor Vertragsabschluss dokumentiert, besteht dafür kein Leistungsanspruch.
Lokalanästhesie
Bei Zahnbehandlungen ist eine lokale Narkose häufig völlig ausreichend. Vollnarkosen werden nur bei besonders schwierigen Behandlungen, beispielsweise dem entfernen aller Weisheitszähne in einer Sitzung, angewendet. Nicht jeder Tarif übernimmt hier die Kosten. Daher ist das "kleingedruckte" in den Vertragsbedingungen wichtig. In unserem Zahnzusatzversicherung Vergleich achten wir unter anderem auf solche Leistungspunkte.
Lückenschluss
Wenn das Gebiss nicht ausreichend Platz im Kiefer hat, muss dieser durch Entfernen eines Zahnes geschaffen werden.

M

Medizinisch notwendiger Zahnersatz
Die Krankenkassen verstehen darunter die Maßnahmen, welche unbedingt erforderlich sind, um Kauen und Sprechen zu ermöglichen. Darüber hinausgehende Maßnahmen gehen zulasten des Patienten.

O

Onlay
Onlays gelten als Stufe vor einer Verkronung. Die Kuppelfüllungen stärken durch Karies angegriffene Zahnwände.

P

Parodontitis
Unter Parodontitis versteht die Zahnmedizin eine Entzündung des Zahnhalteapparates. Im fortgeschrittenen Stadium kann sie zu Zahnverlust führen.
Parodontose
Parodontose bezeichnet den Abbau des Knochenapparates im Mund. Ursachen dafür können falsche Ernährung, genetische Veranlagung oder mangelhafte Mundhygiene sein.
Plaque
Bei Plaque handelt es sich um Zahnbelag, der aus einer Mischung von Nahrungsrückständen, Bakterien und Speichel besteht.
Plombe
Bei einer Plombe handelt es sich um eine Amalgamzahnfüllung, welche nach einer Kariesbehandlung eingesetzt wird
Professionelle Zahnreinigung
Diese Prophylaxemaßnahme sollte nicht unterschätzt werden, da sie bei regelmäßiger Anwendung weitergehenden Zahnbehandlungen vorbeugt.
Provisorium
Die Herstellung von Zahnersatz im Labor nimmt einige Zeit in Anspruch. Zur Überbrückung wird in dieser Zeit ein Provisorium eingesetzt.
Pulpitis
Pulpitis bezeichnet eine Entzündung des Zahnmarks, welche sich bis in die Zahnwurzel ausbreiten kann.

R

Regelversorgung
Die von der Krankenkasse definierte Grundversorgung für Zahnbehandlung und Zahnersatz.

T

Teilkrone
Ein Zahn muss nicht immer komplett verkront werden. Ist noch Substanz vorhanden, bietet sich die Teilkrone die günstigere Lösung an.

V

Verblendkrone
Diese Art der Verkronung kommt bei Schneidezähnen zum Tragen. Die Verblendkrone wird farblich an die eigenen Zähne angepasst.
Versiegelung
Die Versiegelung gilt als eine der Kernbehandlungsmethoden zur Kariesprophylaxe.

W

Wartezeit
Bei einer Zahnversicherung sieht der Versicherer in der Regel eine Wartezeit vor. Kosten werden nur für Behandlungen erstattet, die nach Ablauf der Wartezeit begonnen wurden. Die Wartezeit beträgt zwischen sechs und acht Monaten.
Wurzelbehandlung
Eine Zahnwurzelbehandlung gilt als extrem schmerzhaft. Ist der Zahn bereits weitgehend abgestorben, hilft häufig nur noch ein Implantat. Ziel der Behandlung ist der Erhalt des Zahnes.

Z

Zahnersatz
Unter Zahnersatz fallen unterschiedliche Methoden, Zähne ganz oder teilweise zu ersetzen. Brücken oder Kronen sind die bekanntesten.
Zahnimplantate
Diese können notwendig werden, wenn ein Zahn gezogen wurde, um die entstandene Lücke zu schließen.
Zahnschema
Das Zahnschema bezeichnet die Lage der Zähne, besteht aus zwei Ziffern und basiert auf 32 Zähnen im Mund eines Erwachsenen.
Zahnstaffel
Die Zahnstaffel bezeichnet bei einer Zahnzusatzversicherung die Maximierung der Leistungen für Zahnersatz in den ersten Versicherungsjahren. Sowohl die Dauer als auch die Höhe der anfänglich maximalen Erstattung variiert von Versicherer zu Versicherer.

Die Tarife für Zahnprophylaxe sehen unterschiedliche Leistungen vor. Da die Krankenkasse hier keine Leistung erbringt, entfällt der Passus „Erstattung nach Vorleistung der Krankenkasse.“ Abhängig von der Häufigkeit, mit der die Versicherung die Kosten erstattet, reicht der Versicherungsnehmer die Rechnung ein. Sieht der Versicherer beispielsweise zwei Erstattungen pro Jahr in Höhe von je 50 Euro vor, die Kosten für eine Behandlung belaufen sich auf 70 Euro, verbleiben zweimal jährlich Kosten in Höhe von 20 Euro beim Versicherten. Sieht der Versicherer unabhängig von der Anzahl der Behandlungen eine Erstattung von 120 Euro im Jahr vor, macht es Sinn, die Rechnungen zu sammeln, bis die Obergrenze erreicht ist. Die Rechnungen müssen in jedem Fall im Original vorgelegt werden. Für die Erstattung der Kosten für Zahnprophylaxe muss keine vorherige Abstimmung mit dem Versicherer erfolgen. Unser Vergleich der Zahnzusatzversicherung berücksichtigt auf Ihren Wunsch solche Tarife.

Rechnungen für Zahnersatz sind der Albtraum eines jeden Kassenpatienten, wenn er keine Zahnzusatzversicherung besitzt. Die Zahnzusatzversicherung leistet bei Zahnersatz aber nicht vom ersten Tag an in unbegrenzter Höhe. Zunächst einmal gilt eine Wartezeit zwischen sechs und acht Monaten seit Antragstellung, bevor die Police in Anspruch genommen werden kann.

In den ersten Jahren sind die Leistungen begrenzt. Die Anzahl der Jahre sowie die Höhe der Maximierung hängt von der jeweiligen Gesellschaft und dem Tarif ab. Diese sogenannte Zahnstaffel könnte folgendermaßen aussehen:

Im ersten Jahr Bis zu 1.000 Euro
In den ersten beiden Jahren insgesamt Bis zu 2.000 Euro
In den ersten drei Jahren insgesamt Bis zu 3.000 Euro
In den ersten vier Jahren insgesamt Bis zu 4.000 Euro
Ab dem fünften Jahr Unbegrenzt bis zur vereinbarten tariflichen Leistung

Bis zu 1.000 Euro
Bis zu 2.000 Euro
Bis zu 3.000 Euro
Bis zu 4.000 Euro

Wichtig ist bei Zahnersatz, dass generell vor Behandlungsbeginn der mit der Krankenkasse abgestimmte Heil- und Kostenplan auch der privaten Zahnzusatzversicherung vorgelegt wird. Nur dann ist die vereinbarte Kostenübernahme gewährleistet. Unterlässt der Versicherungsnehmer dies, kürzt die Zahnzusatzversicherung die Leistungen in der Regel um 50 Prozent.

Bei Zahnersatz hat der Patient die Wahl, ob er auf Regelleistungen zurückgreifen möchte, oder sich lieber für höherwertigen Zahnersatz entscheidet. Beschränkt er sich auf die Regelleistung, erstattet die Zusatzversicherung die verbliebenen Kosten nach Vorleistung der Krankenkasse in voller Höhe. Fällt die Wahl auf privatärztliche Leistungen, dazu zählt auch höherwertiger Zahnersatz, erstattet die Zusatzversicherung nach Vorleistung der Krankenkasse den tariflich vereinbarten Satz. Lautet die Erstattungsklausel „bis zu 80 Prozent des verbliebenen Rechnungsbetrags nach Vorleistung der Krankenkasse“, könnte die Abrechnung folgendermaßen aussehen:

Rechnungsbetrag                                                                           2.000 Euro
Abzüglich Festkostenzuschuss Krankenkasse          300 Euro
Berechnungsgrundlage Zahnzusatzversicherung               1.700 Euro
80 Prozent aus 1.700 Euro           1.360 Euro
Eigenanteil versicherte Person 340 Euro

Besser fällt für den Versicherungsnehmer aber die Klausel aus 80 Prozent des Rechnungsbetrages nach Vorleistung der Krankenkasse, maximal jedoch bis zur Höhe der Rechnung. In diesem Fall würde die Zahnzusatzversicherung 1.600 Euro erstatten, zusammen mit der Vorleistung der Krankenkasse müsste der Patient nur noch 100 € selbst tragen. Würde der Festkostenzuschuss 500 € betragen, würde sich der Anteil der privaten Versicherung auf 1.500 Euro beschränken. Mit unserem Zahnzusatzversicherung Vergleich finden wir den für Sie passenden Tarif.

Zahnbehandlungen unterscheiden zwischen Regelleistungen und privatärztlichen Tätigkeiten. Beschränkt sich der Patient auf Regelleistungen, übernimmt der Versicherer je nach Tarif bis zu 100 Prozent der seitens der Krankenkasse nicht-erstattungsfähigen Kosten. Es gibt bei reiner Zahnbehandlung allerdings auch Behandlungsmethoden, für die Krankenkassen keinerlei Kosten tragen. Dazu gehören die modernen Ansätze der Wurzelkanalbehandlung. In diesem Fall übernimmt der private Versicherer die Aufwendungen. Um im Nachgang Unstimmigkeiten hinsichtlich der Behandlungsmethode und der Kostenübernahme durch die Zahnzusatzversicherung zu vermeiden, macht es Sinn, dies im Vorfeld mit dem Versicherer abzustimmen.

Nach Erhalt der Rechnung durch den Zahnarzt wird diese zunächst bei der Krankenkasse vorgelegt. Diese bestätigt dann, für welche Position welcher Betrag erstattet wurde. Die bestätigte Rechnung reicht der Patient dann bei dem privaten Versicherer zur Begleichung der Differenz ein.