Zahnzusatzversicherung Vergleich 2026

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Das Wichtigste zur Zahnzusatzversicherung

  • Was ist eine Zahnzusatzversicherung? Eine private Versicherung, die Kosten für Zahnersatz, Zahnreinigung und Zahnbehandlung übernimmt, die die gesetzliche Krankenkasse nicht zahlt.
  • Kosten: Ab ca. 10-30€ monatlich, je nach Alter und Leistungsumfang.
  • Erstattung: Bis zu 100% für Zahnersatz (Implantate, Kronen, Brücken), professionelle Zahnreinigung und hochwertige Füllungen.
  • Wartezeit: Meist 8 Monate, einige Tarife ohne Wartezeit verfügbar.
  • Für wen sinnvoll? Für alle gesetzlich Versicherten, die bei Zahnbehandlungen nicht auf hohe Eigenanteile verzichten möchten.

Warum ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll?

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt nur einen Teil der Zahnarztkosten. Bei Zahnersatz wie Kronen, Brücken oder Implantaten zahlt die Krankenkasse lediglich einen Festzuschuss – unabhängig davon, welche Behandlung Sie tatsächlich wählen. Das bedeutet: Je hochwertiger der Zahnersatz, desto höher Ihr Eigenanteil.

Kostenbeispiel: So teuer wird Zahnersatz ohne Versicherung

Ein einzelnes Zahnimplantat kostet zwischen 1.800€ und 3.500€. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt davon nur etwa 400-500€ als Festzuschuss. Den Rest – oft über 2.000€ – müssen Sie selbst bezahlen. Mit einer guten Zahnzusatzversicherung werden hingegen bis zu 100% der Kosten erstattet.

Auch die professionelle Zahnreinigung (PZR) wird von den meisten gesetzlichen Krankenkassen nicht oder nur teilweise bezahlt. Eine PZR kostet zwischen 80€ und 150€ pro Behandlung. Bei empfohlenen zwei Behandlungen pro Jahr summiert sich das schnell auf 200-300€ jährlich – Kosten, die eine Zahnzusatzversicherung vollständig übernimmt.

Für wen lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung besonders?

  • Gesetzlich Versicherte: Sie profitieren am meisten, da die GKV bei Zahnersatz nur die Regelversorgung bezuschusst.
  • Berufstätige ab 30: Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko für Zahnprobleme. Je früher Sie abschließen, desto günstiger die Beiträge.
  • Eltern für ihre Kinder: Kieferorthopädische Behandlungen (Zahnspangen) werden oft nur bei schweren Fehlstellungen von der Kasse übernommen.
  • Menschen mit Zahnproblemen: Wer bereits Füllungen, Kronen oder fehlende Zähne hat, sollte sich frühzeitig absichern.

Was kostet eine Zahnzusatzversicherung monatlich?

Die Beiträge für eine Zahnzusatzversicherung hängen von mehreren Faktoren ab: Ihrem Eintrittsalter, dem gewählten Leistungsumfang und dem aktuellen Zahnstatus. Im Durchschnitt zahlen:

  • 20-30 Jahre: ca. 10-20€ monatlich für guten Schutz
  • 30-40 Jahre: ca. 15-30€ monatlich
  • 40-50 Jahre: ca. 25-45€ monatlich
  • 50+ Jahre: ca. 35-60€ monatlich

Wichtig: Die Beiträge bleiben bei vielen Tarifen während der Vertragslaufzeit stabil oder steigen nur moderat an.

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Diese Leistungen sollte eine gute Zahnzusatzversicherung bieten

Nicht jede Zahnzusatzversicherung bietet denselben Schutz. Im Zahnzusatzversicherung Vergleich sollten Sie auf folgende Leistungsbereiche achten:

1. Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate)

Der wichtigste Leistungsbereich: Zahnersatz verursacht die höchsten Kosten. Achten Sie auf mindestens 70-80% Erstattung inklusive GKV-Zuschuss. Besonders wichtig ist die Übernahme von Implantatkosten, da diese von der Krankenkasse nicht bezuschusst werden.

2. Zahnbehandlung (Füllungen, Wurzelbehandlung)

Hochwertige Kunststofffüllungen oder Keramik-Inlays werden von der GKV nur mit dem Amalgam-Preis bezuschusst. Eine gute Zahnzusatzversicherung übernimmt auch die Mehrkosten für ästhetische und langlebigere Materialien.

3. Professionelle Zahnreinigung (PZR)

Die professionelle Zahnreinigung ist die beste Vorsorge gegen Karies und Parodontitis. Viele Tarife erstatten 100-200€ pro Jahr für Prophylaxe-Behandlungen.

4. Kieferorthopädie (für Kinder und Erwachsene)

Zahnspangen und Aligner-Behandlungen können mehrere tausend Euro kosten. Gute Tarife übernehmen die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen aller Schweregrade (KIG 1-5).

Worauf Sie beim Vergleich achten sollten

  • Wartezeit: Die meisten Tarife haben 8 Monate Wartezeit für Zahnersatz. Einige Anbieter verzichten darauf.
  • Leistungsbegrenzung: In den ersten Jahren ist die Erstattung oft auf 1.000-2.000€ pro Jahr begrenzt.
  • Fehlende Zähne: Bereits fehlende und nicht ersetzte Zähne können die Aufnahme erschweren.
  • Laufende Behandlungen: Angeratene oder bereits begonnene Behandlungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

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6 Arten der Zahnbehandlung erklärt

Diese Zahnbehandlungen werden von einer Zahnzusatzversicherung erstattet:

Zahnfüllungen

1. Füllungen

Zahnfüllungen dienen dem Zahnerhalt. Bei einer Kariesbehandlung wird die Karies mit einem Bohrer entfernt und das entstandene Loch mit einer Amalgam- oder Kompositfüllung gefüllt.

Inlays

2. Inlays

Inlays sind Zahnfüllungen, die im Labor passgenau angefertigt werden und in den behandelten Zahn eingeklebt werden. Es wird unterschieden in Gold-, Keramik- und Kunststoff-Inlays.

Wurzelbehandlung

3. Wurzelbehandlung

Eine Wurzelbehandlung ist notwendig, wenn Karies nicht frühzeitig behandelt wird und bis in den Zahnnerv eindringt. Der Wurzelkanal wird von den Keimen befreit und gründlich gereinigt.

Zahnersatz

4. Zahnersatz

Unter Zahnersatz werden Kronen, Brücken und Implantate verstanden. Ein Implantat stellt eine künstliche Zahnwurzel dar, die als Schraube im Kieferknochen verankert wird.

Kronen

5. Kronen

Ist der sichtbare Teil des Zahns durch Karies abgetragen und kann keine Füllung mehr erfolgen, wird der Zahn überkront. Die Krone besteht aus Metall oder Keramik.

Zahnreinigung

6. Zahnreinigung

Die professionelle Zahnreinigung beim Zahnarzt befreit die Zähne von Zahnstein und Belägen, die beim täglichen Putzen Zuhause nicht entfernt werden.

Video und Podcast erklärt den Zahnzusatzversicherung Vergleich

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Leistungen einer Zahnzusatzversicherung

Zahnbehandlungen +
Zahnbehandlung

Zahnbehandlungen

Für einen bis in die Tiefe entzündeten Zahn ist eine Wurzelbehandlung häufig die letzte Rettung. Ursache für einen geschädigten Zahnnerv (Pulpa) ist zumeist Karies. Diese weit verbreitete Zahnerkrankung führt zu einer Schwellung des Gewebes, welche wiederum auf den Nerv drückt.

Oftmals ist auch zusätzlich die Zahnwurzel vereitert und auch der Kieferknochen von Bakterien befallen. Mit der privaten Zahnzusatzversicherung sparen Sie sich bis zu 100% Ihrer Eigenbeteiligungen bei Wurzelbehandlungen und Parodontose Behandlungen.

Prophylaxe (Zahnreinigung) +
Zahnreinigung

Prophylaxe (Zahnreinigung)

Die Prophylaxe umfasst alle Maßnahmen zur Vorbeugung, Früherkennung und rechtzeitigen Behandlung von Zahnkrankheiten. Besonders die Kariesprophylaxe bildet einen Schwerpunkt der zahnärztlichen Tätigkeit. Dazu gehören z. B. Fluoridierungsmaßnahmen.

Auch die Grübchen- und Fissurenversiegelung bildet eine vorbeugende Maßnahme, welche an den kariesgefährdeten Stellen der Zähne zum Einsatz kommt. Die bekannteste Prophylaxemethode bildet wohl die „professionelle Zahnreinigung". Die Kosten hierfür werden von den meisten gesetzlichen Krankenversicherungen nicht übernommen.

Zahnersatz +
Zahnersatz

Zahnersatz

Wenn z. B. durch Karies oder Parodontitis die Zähne stark oder sogar ganz zerstört wurden, hält die moderne Zahnmedizin eine Reihe von Versorgungsmöglichkeiten bereit, um Teile des Zahnes oder den ganzen Zahn zu ersetzen.

Eine Zahnkrone ersetzt z. B. den zerstörten Teil des natürlichen Zahnes, während der darunter liegende Teil erhalten bleibt. Bei Brücken werden die als Pfeiler dienenden Zähne überkront und die dazwischenliegende Lücke mit einem Brückenglied versorgt.

Seit Januar 2005 zahlen die Krankenkassen für zahnärztliche Behandlungen lediglich festgelegte Zuschüsse. Für einen von der Regelversorgung abweichenden Zahnersatz trägt der Patient die hieraus entstehenden Mehrkosten – ohne Zahnzusatzversicherung – demnach selbst.

Kieferorthopädie +
Kieferorthopädie

Kieferorthopädie

Eine richtige Zahn- und Kieferstellung sorgt nicht nur für eine harmonische Gesichtsästhetik, sondern wird auch für eine gute Funktion der Kauorgane benötigt.

Auch für Erwachsene gibt es eine ganze Bandbreite von kieferorthopädischen Behandlungsmethoden, um Zahn- und Kieferfehlstellungen zu korrigieren. Viele Gesellschaften übernehmen für Sie bei KFO-Behandlungen der kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG-Stufen) 1 bis 5 – je nach gewählter Variante – bis zu 100% der tatsächlich angefallenen Kosten.

Zahnerhalt +
Zahnerhalt

Zahnerhalt

Viele Gesellschaften ersetzen die erstattungsfähigen Aufwendungen für Zahnerhalt. Dazu zählen Einlagefüllungen (Inlays, Onlays und Overlays) aus Edelmetall oder Keramik, Eingliederung von Provisorien, Kunststofffüllungen und Kompositfüllungen (dentin-adhäsive Füllungen), CEREC-Verfahren.

Weiterhin: Parodontose Behandlungen, Wurzelbehandlung, Wurzelkanalbehandlung, Wurzelspitzenresektion, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen sowie die mit dem Zahnerhalt verbundenen zahntechnischen Material- und Laborkosten.

Zahnbehandlung beim Zahnarzt – Mit diesen Kosten müssen Sie rechnen

Alle Daten wurden ohne Berücksichtigung von Leistungsbegrenzung/Leistungsstaffeln erhoben. Vorausgesetzt wurde hier ein Tarif mit 100% Erstattung auf Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie.

Zahnarztkosten Zahnzusatzversicherung Vergleich
Bild: Deutsche Familienversicherung
Beispielrechnung einer Kostenerstattung mit einer Zahnzusatzversicherung
Rechnungsbetrag für eine Implantatversorgung (Implantat + implantatgetragener Zahnersatz) 2.169,86 €
Kostenerstattung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse für das Implantat 0,00 €
./. Kostenerstattung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse für den implantatgetragenen Zahnersatz 300,36 €
Eigenanteil ohne Zusatzversicherung 1.869,50 €
Mögliche Kostenerstattung durch eine Zahnzusatzversicherung 1.869,50 €
Verbleibender Eigenanteil 0,00 €

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Lexikon zur Zahnzusatzversicherung

A +

Altersrückstellungen

Anteile des laufenden Beitrags, die mögliche Beitragserhöhungen im Alter kompensieren. Im Zahnzusatzversicherung Vergleich werden Tarife mit und ohne Altersrückstellungen berücksichtigt.

Amalgam

Mittel für Zahnfüllungen. Inzwischen wegen möglicher Gesundheitsrisiken in der Kritik.

Aufbaufüllung

Fundament, um eine Zahnkrone befestigen zu können.

B +

Befundbezogener Festzuschuss

Von der Behandlung in der Höhe abhängiger fixer Zuschuss der Krankenkasse.

Bonusheft

Nachweisheft der Krankenkassen zur lückenlosen regelmäßigen Vorsorgeuntersuchung. Der lückenlose Nachweis erhöht den Festkostenzuschuss der Krankenkasse bei Zahnersatz.

Brücke

Eine Form des Zahnersatzes, die verwendet wird, um größere Zahnlücken zu schließen.

E +

Einlagenfüllung

Unter Einlagenfüllung oder Inlay verstehen Zahnmediziner Füllungen von Seiten- und Backenzähnen.

Erstattungssatz

Der Erstattungssatz bezeichnet die Höhe des Anteils an den Kosten des Zahnarztes, den der Versicherer übernimmt. Zwischen Krankenkasse und privaten Versicherern bestehen erhebliche Unterschiede.

F +

Fehlende Zähne

Fehlende Zähne sind nicht nur unter kosmetischen Gesichtspunkten zu betrachten, sondern können auch gesundheitsgefährdend sein. In der Zahnzusatzversicherung wird deshalb explizit nach der Anzahl der fehlenden Zähne gefragt.

Festkostenzuschuss

Leistung der Krankenkasse für Zahnbehandlung und Zahnersatz. Der Betrag steht fest und orientiert sich an der Behandlung, nicht an den Zahnarztkosten.

Fissurenversiegelung

Die Kauzähne weisen starke Furchen, die Fissuren, auf. Eine Versiegelung kann die Ablagerung von kariesfördernden Fremdstoffen verhindern.

Füllungen

Geschädigte Zähne werden durch Füllungen funktionsfähig gehalten. Neben Amalgam gibt es inzwischen auch höherwertige und zweifelsfreie Materialmischungen.

G +

Gebührenordnung Zahnärzte (GOZ)

Diese regelt, bis zu welchem Kostensatz der Zahnarzt eine Behandlung durchführen kann. Die Krankenkassen leisten bis zum 1fachen Satz, private Versicherer in der Regel bis zum 3,5fachen.

Gesundheitsprüfung

Die privaten Krankenversicherer stellen im Rahmen des Antrags Fragen zum Gesundheitszustand des Antragstellers, um eine Risikoeinschätzung der künftig anfallenden Kosten vorzunehmen.

H +

Heil- und Kostenplan

Vor Beginn einer Behandlung muss der Patient der Krankenversicherung oder der Krankenkasse einen vom Zahnarzt erstellen Heil- und Kostenplan vorlegen. Erst nach Annahme durch den Versicherer ist die Bezahlung der Behandlung sichergestellt.

I +

IGEL

Dieser Begriff bezeichnet die „Individuellen Gesundheitsleistungen." Diese können auf Wunsch des Patienten vorgenommen werden. Die Krankenkassen sehen dafür aber keine Leistung vor.

Implantat

Ist ein Zahn völlig zerstört und muss entfernt werden, dient ein Implantat dazu, den Normalzustand des Gebisses soweit wie möglich wieder herzustellen. Die Kosten für ein Implantat bewegen sich zwischen 1.850 € und 3.400 €.

Inlay

Englischer Begriff für Einlagenfüllung.

K +

Karies

Zahnzersetzende Erkrankung, die ihre Ursache sowohl in der Ernährung, in der mangelhaften Zahnpflege und genetischen Gründen hat.

Kieferorthopädie

Medizinische Behandlung von Fehlstellungen der Zähne. Die Krankenkassen unterscheiden fünf Stufen, ein Leistungsanspruch besteht in der GKV nur bei Stufe drei bis fünf.

Krone

Implantat zur Überbrückung von Zahnlücken. Voraussetzung für eine Krone ist das Vorhandensein eines Restes des zu behandelnden Zahnes.

L +

Laufende Behandlung

Eine Zahnzusatzversicherung kann nicht für eine laufende oder vorgemerkte Behandlung abgeschlossen werden. Wurde die Notwendigkeit einer Behandlung vom Zahnarzt vor Vertragsabschluss dokumentiert, besteht dafür kein Leistungsanspruch.

P +

Parodontitis

Unter Parodontitis versteht die Zahnmedizin eine Entzündung des Zahnhalteapparates. Im fortgeschrittenen Stadium kann sie zu Zahnverlust führen.

Professionelle Zahnreinigung

Diese Prophylaxemaßnahme sollte nicht unterschätzt werden, da sie bei regelmäßiger Anwendung weitergehenden Zahnbehandlungen vorbeugt.

W +

Wartezeit

Bei einer Zahnversicherung sieht der Versicherer in der Regel eine Wartezeit vor. Kosten werden nur für Behandlungen erstattet, die nach Ablauf der Wartezeit begonnen wurden. Die Wartezeit beträgt zwischen sechs und acht Monaten.

Wurzelbehandlung

Eine Zahnwurzelbehandlung gilt als extrem schmerzhaft. Ist der Zahn bereits weitgehend abgestorben, hilft häufig nur noch ein Implantat. Ziel der Behandlung ist der Erhalt des Zahnes.

Z +

Zahnersatz

Unter Zahnersatz fallen unterschiedliche Methoden, Zähne ganz oder teilweise zu ersetzen. Brücken oder Kronen sind die bekanntesten.

Zahnimplantate

Diese können notwendig werden, wenn ein Zahn gezogen wurde, um die entstandene Lücke zu schließen.

Zahnstaffel

Die Zahnstaffel bezeichnet bei einer Zahnzusatzversicherung die Maximierung der Leistungen für Zahnersatz in den ersten Versicherungsjahren. Sowohl die Dauer als auch die Höhe der anfänglich maximalen Erstattung variiert von Versicherer zu Versicherer.

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